Geht das so einfach?

Die CDU-Fraktion und die Fraktion FWG/BüFEP haben eine Änderung des Bebauungsplanes zwischen Alzeyer Straße und Dürer Straße zur Umnutzung von leerstehenden Büroflächen zu attraktivem Wohnraum beantragt. Dafür ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. „Durch eine Änderung des Mischgebietes zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) kann ein zurzeit leerstehendes Bürogebäude in ein attraktives Wohngebäude mit circa 30 Wohneinheiten umgenutzt werden“, schreiben die Antragssteller. Und weiter: „Der Eigentümer konnte uns bei der Ortsbesichtigung dokumentieren, dass zahlreichen Vermarktungsversuche als Bürogebäude keinen Erfolg hatten. Dem gegenüber ist die Nachfrage nach Wohnungen aber sehr hoch.“
Die Preise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sind in Rheinland-Pfalz zwischen 2019 und 2021 um knapp 10% gestiegen. In der Stadt Bad Kreuznach liegt der Anstieg deutlich höher, da sich die Preise in den Städten stärker nach oben entwickeln als im ländlichen Raum und die Preisanstiege im Rhein-Main-Gebiet ebenfalls ihre Auswirkungen auf die Stadt haben. Auch langfristig ist in Bad Kreuznach weiter von steigenden Preisen auszugehen.
Wir brauchen mehr Wohnraum in der Stadt, allem voran bezahlbaren Wohnraum. Dies war schon immer die Position der SPD. Wäre dann nicht die Umnutzung von leeren Büroflächen zu attraktivem Wohnraum sinnvoll?
Wichtige Fragen müssen zuerst beantwortet werden.
Zunächst: Was ist ein Bebauungsplan? Ein Bebauungsplan ordnet und lenkt die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde. Das derzeit leerstehende Gebäude befindet sich in einem Mischgebiet. Dieses Mischgebiet bildet einen geordneten Übergang von Wohnen und Gewerbe entlang der Bosenheimer Straße. Welche Einschränkungen hätte ein direkt angrenzendes Wohngebiet für die Gewerbetreibenden? Gäbe es Einschränkungen für sie? Hätte dies auch Auswirkungen auf den Bodenwert der Gewerbegrundstücke?
Das Land und der Bund haben die Stadt Bad Kreuznach bei der Umwidmung der ehemaligen Militärflächen finanziell unterstützt, in erster Linie, damit hier Arbeitsplätze entstehen. Würden bei einer Änderung in eine Wohnnutzung bereits gezahlte Konversionsgelder zum Nachteil der Stadt zurückfordert?
Das Grundstück wurde als Mischnutzung ausgeschrieben und es gab mehrere Bewerber, die das Grundstück entwickeln wollten. Die Bodenpreise der umliegenden Wohngebiete liegen ca. 20% höher, weil eine Wohnnutzung höherwertiger anzusetzen ist als ein Mischgebiet. Ist eine nachträgliche Änderung für die unterlegenen Bewerber dann noch verhältnismäßig?
Der Planungsausschuss hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass zuerst diese Fragen geklärt werden müssen.